Training mit 2G+
In Bayern gelten seit dem 24. November 2021 neue Corona-Maßnahmen. So heißt es in den FAQs zur Sportausübung:
[...] Der Zugang zu Sportstätten darf nur durch Sporttreibende erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen (2G plus).
Abweichend davon können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten zugelassen werden. [...]
Weiterhin sind alle geplanten Veranstaltungen der Abteilung bis auf weiteres ausgesetzt, das betrifft aktuell die Jahresfeier und das Familientraining.